EINWILLIGUNG IN TELEFONWERBUNG
Mit Wirkung zum 01. Oktober 2021 nimmt der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge vom 10. August 2021 auch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Konkret werden für die Fälle der Telefonwerbung nach § 7 UWG bestimmte Anforderungen an die erforderlichen Einwilligungen gestellt. …