Keine Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses für Arbeitgeber?
Bereits seit einigen Jahren wird darüber diskutiert, ob Arbeitgeber dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, wenn Sie den Beschäftigten die private Nutzung von dienstlichen E-Mail-Postfächern oder dem dienstlichen Internetzugang erlauben. Bislang war nicht auszuschließen, dass in diesem Falle der Arbeitgeber als Anbieter von ganz oder teilweise geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten anzusehen ist. Der aktuelle …