Datenanalyse zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
Das Bundesverfassungsgericht befasste sich kürzlich mit den beiden größtenteils identischen Regelungen des § 25a Abs. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Hamburger Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG). Beide Gesetze eröffnen eine spezielle Rechtsgrundlage, bisher nicht miteinander verbundene, automatisierte Dateien …