REICHWEITE DER DATENSCHUTZRECHTLICHEN VERANTWORTLICHKEIT BEI KOMMUNEN
Der verantwortlichen Stelle kommt im Normgefüge der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eine ganz besondere Bedeutung zu: Dieser obliegt die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere der Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Grundätze, der Vornahme der weitreichenden Dokumentationspflichten sowie der Implementierung entsprechender Prozesse zur Beantwortung von Betroffenenanfragen und Meldung von Datenschutzverletzungen. Aus diesem Grund stellt sich …