DATENSCHUTZRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER VIDEOÜBERWACHUNG
ALLGEMEINES Unter dem Begriff der „Videoüberwachung“ ist in datenschutzrechtlicher Hinsicht jegliche Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen zu verstehen. Ein „Raum“ ist bereits dann als öffentlich zugänglich zu definieren, wenn nicht hinreichend ausgeschlossen werden kann, dass unbeteiligte Dritte diesen passieren. Dementsprechend kann auch ein abgesicherter Baustellenbereich im Rahmen einer …