Hinweisgebersystem erfordert Datenschutzbeauftragten
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten ein internes Hinweisgebersystem einzurichten haben. Ziel des Gesetzes, welches zur Umsetzung einer entsprechenden europäischen Richtlinie verabschiedet wurde, ist einerseits eine bessere Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen und andererseits zugleich der besondere Schutz …