VERZEICHNIS DER VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN – DAS UNGELIEBTE KIND!?
Inzwischen haben Sie als Datenschutzkoordinator eine annähernd gemeinsame Sprache mit dem Datenschutzbeauftragten gefunden. Der Großteil der anstehenden Aufgaben ist verstandenund auch, dass man sich auf diesen Menschen verlassen kann und ihn, unter Umständen als Komplizen, anerkennt. Doch diese eine Aufgabe – das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten – ist offen. Und irgendwie …