Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO
Die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO scheint neben der wesentlich bekannteren Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO) ein Schattendasein zu fristen. Dabei ergeben sich in der Praxis einige Konstellationen, die regelmäßig für eine gemeinsame Verantwortlichkeit anstatt einer Auftragsverarbeitung sprechen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet den Inhalt sowie die Abgrenzung dieser datenschutzrechtlichen Konstellation, …