DIE NEUEN STANDARDVERTRAGSKLAUSELN
Am 04. Juni 2021 hat die Europäische Kommission die überarbeiteten Standardvertragsklauseln verabschiedet. Nach dem sogenannten „Schrems II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bilden die bisherigen Standardvertragsklauseln den wesentlichen Baustein für die Übermittlung personenbezogener Daten in datenschutzrechtliche Drittländer. Darüber hinaus sind nach Urteil des EuGH ergänzend zu diesen im Rahmen eines Drittlandtransfers …