BETRIEBSRAT UND DATENSCHUTZ – DIE REGELUNG DES § 79a BETRVG
Der Betriebsrat erfährt als Beschäftigtenvertretung eine besondere Rolle im Unternehmen. Damit einher gehen ebenfalls in der datenschutzrechtlichen Betrachtung Besonderheiten, die es sowohl zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als auch zwischen Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat zu beachten gilt – dies geht insbesondere aus dem neuen § 79a des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hervor. Der Beitrag …