LG MÜNCHEN I ZUR NUTZUNG VON GOOGLE FONTS

In unserem Blog-Beitrag „Analyse, Karten, Schriftarten & Co. – Datenschutz bei Internetseiten“ haben wir bereits im Februar des vergangenen Jahres auf die datenschutzrechtlichen Besonderheiten bei der Implementierung von Drittinhalten auf der Internetseite betrachtet. In diesem Zusammenhang empfahlen wir die Installation von Webschriftarten auf den Servern der verantwortlichen Stelle. Mit Urteil …

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