Unser heutige Blog-Beitrag ist kein normaler Beitrag. Aus aktuellem Anlass möchten wir unser Medium Blog nutzen, um einen Nachruf auf Prof. Prof. h.c. Dr. Jürgen Taeger zu veröffentlichen.
Am vergangenen Samstag, den 18. Januar 2025 ist überraschend Prof. Dr. Taeger im Alter von 70 Jahren verstorben. Er war auf dem Gebiet des IT-Rechts sowie des Datenschutzrechtes ein herausragender und hochgeschätzter Wissenschaftler. Jürgen Taeger hat auf diesen Rechtsgebieten zahlreiche wissenschaftliche Beiträge jeglicher Art veröffentlicht und somit Maßgeblich die Entwicklung des IT- und Datenschutzrechtes mitgeprägt. Viele bezeichnen Ihn zu Recht als Pionier und Vordenker. Er war unter anderem Mitherausgeber von Schriftenreihen im OlWIR Verlag sowie im Nomos Verlag und zahlreicher Zeitschriften. Diese Aufzählung kann selbstverständlich beliebig lang fortgesetzt werden. So gehört beispielsweise der Kommentar Taeger/Gabel im Verlag Recht und Wirtschaft mit Sicherheit zum Handwerkszeug vieler Datenschützer.
Unvergessen bleibt auch sein Wirken an der Schnittstelle Recht und Informatik und damit auch seine Tätigkeiten und sein Engagement in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) und der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI). Die DSRI hat sich Förderung der universitären und beruflichen Ausbildung von Juristen und Informatikern zur Aufgabe gemacht, die sich mit Fragen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik auseinandersetzen wollen. Die jährlich von der DSRI veranstaltete Herbstakademie gehört zu den bedeutendsten Veranstaltungen auf dem Gebiet des IT- und Informationsrechts.
Ab 1996 war Prof. Dr. Jürgen Taeger Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Von 2003 bis 2009 war er zudem Direktor des Center für Lebenslanges Lernen (C3L) der Universität. Bis 2023 leitete er dort den juristischen berufsbegleitenden Masterstudiengang Informationsrecht (LL.M.). Ich persönlich durfte Prof. Dr. Jürgen Taeger im Rahmen meines Studiums am C3L kennenlernen. Sowohl in den besuchten Modulen des LL.M. als auch bei der Betreuung der Masterarbeit hatte ich die Ehre zu erfahren welch außergewöhnlicher Mensch er war. Ein großartiger Professor und Mentor. Es war mir eine Freude und ein Privileg in diesen Genuss kommen zu dürfen.
Prof. Dr. Jürgen Taeger hinterlässt eine Frau und drei Kinder. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind in diesen Tagen allem voran bei seiner Familie.
In stillem Gedenken.
Das Team des Dresdner Institut für Datenschutz
Über den Autor: Alexander Weidenhammer ist Rechtsanwalt und als externer Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter beim Dresdner Institut für Datenschutz tätig. Im Fokus seiner Beratungstätigkeiten liegen insbesondere Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, mittelständische Unternehmen sowie Vereine.