MICROSOFT VERÖFFENTLICHT ERGÄNZUNG ZU DEN STANDARDVERTRAGSKLAUSELN
Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der sogenannte Schrems II-Entscheidung die Datenübermittlung in die USA durch die Unzulässigkeitserklärung des EU-US-Privacy-Shield ins Wanken gebracht hatte, herrschen in der Datenschutzpraxis zahlreiche Fragen und Unsicherheiten , ob und wie künftig eine Datenübermittlung in sogenannte Drittländer (insbesondere in die USA) stattfinden kann. Unklar ist insbesondere, wie die vom EuGH geforderten geeigneten Garantien zur Sicherstellung eines …