DATENSCHUTZ-VERLETZUNG UND MELDEPFLICHT – EINE MITMACH-SERIE (6)
Ergebnis zu Fall 5 aus Sicht des EDSA vorab und Erläuterung anschließend: Der Vorgang ist intern zu dokumentieren. Außerdem ist jedoch auch die Meldung an die Aufsichtsbehörde und sogar die Mitteilung an die möglicherweise Betroffenen notwendig. Im Detail: FALL 5: LÖSUNG Neben der selbstverständlichen internen Dokumentation ist sicher auch die …