BESCHLUSS DER DSK ZUR NICHTANWENDUNG TECHNISCHER UND ORGANISATORISCHER MAßNAHMEN
Am 24. November 2021 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – kurz: DSK) gegen die Stimme Sachsens einen Beschluss zur Möglichkeit der Nichtanwendung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO auf ausdrücklichen Wunsch betroffener Personen gefasst. Der Inhalt des Beschlusses sowie seine möglichen …