Haftung bei fehlender Kontrolle des Auftragsverarbeiters
Die Auslagerung von Leistungen ist im Bereich des Datenschutzrechts kein ungewöhnlicher Prozess. Rein datenschutzrechtlich betrachtet handelt es sich in vielen Fällen um eine sogenannte Auftragsverarbeitung. In der Datenschutzorganisation wird vielfach ein Prozess implementiert, der zumindest den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen bei Beauftragung der Dienstleister vorsieht. In vielen Fällen ist an dieser …