EIN FROHES NEUES JAHR!


Zu Beginn des neuen Jahres möchten wir unseren Blog-Lesern zuallererst ein frohes und gesundes neues Jahr wünschen! Wir freuen uns, Ihnen auch in diesem Jahr in unseren wöchentlichen Beiträgen eine Übersicht über aktuelle und wichtige Themen aus den Bereichen des Datenschutzes und der Informationssicherheit bieten zu können. Möchten Sie zu einzelnen Beiträgen Fragen oder Feedback äußern? Haben Sie Vorschläge für interessante Beiträge? Zögern Sie nicht, die jeweiligen Verfassenden zu anzusprechen. Die Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie am Ende eines jeden Beitrages.

Diesen ersten Beitrag im Jahr 2022 möchten wir ebenfalls gern nutzen, um in eigener Sache auf das Thema Datenschutz beziehungsweise Informationssicherheit und Qualitätsmanagement aufmerksam zu machen. Einerseits bieten diese Bereiche in ihrer Gesamtheit einzelne Berührungspunkte zueinander, andererseits bedarf auch die Arbeit von Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten bestimmten Leistungs- und Qualitätsstandards, um die jeweils gesetzlich definierten Aufgaben vollumfänglich erfüllen zu können.

Auch wenn beispielsweise die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) keine näheren Anforderungen an die Qualität der Arbeit des Datenschutzbeauftragten setzt, wird insbesondere in der Darstellung des Art. 37 Abs. 5 DS-GVO deutlich, dass ein Datenschutzbeauftragter sowohl auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und seines Fachwissens im Bereich des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis, aber auch auf Grundlage seiner Fähigkeiten zur Erfüllung der in Art. 39 DS-GVO benannten Aufgaben zu benennen ist. Aus dem Aufgabenkatalog des Art. 39 DS-GVO wird deutlich, dass im besten Falle nicht nur die verantwortliche Stelle ein Datenschutzmanagementsystem vorweisen kann, sondern dass auch der Datenschutzbeauftragte strukturiert und koordiniert die einzelnen Aufgabenbereiche zu managen und durchzuführen hat. Dies gilt umso mehr für externe Datenschutzbeauftragte, die oftmals eine Vielzahl von verantwortlichen Stellen beraten.

Aus diesem Grund haben wir als Dresdner Institut für Datenschutz das vergangene Jahr genutzt, um unsere Beratungs- und Lehrtätigkeit in den Bereichen des Datenschutzes und der Informationssicherheit einmal näher zu betrachten, essenzielle Prozesse zu identifizieren sowie Verbesserungspotenzial zu erkennen und auszuschöpfen. Ein wichtiger Baustein war in diesem Zusammenhang beispielsweise die Befragung unserer Vertragsparteien im Sommer 2021 hinsichtlich der Zufriedenheit mit unseren Dienstleistungen. Unter anderem diese Ergebnisse flossen in ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem ein, welches wir im letzten Quartal des vergangenen Jahres einer externen Auditierung unterzogen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Unser Qualitätsmanagement für die Beratung und Lehrtätigkeit in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit ist nun zunächst bis 2024 nach ISO 9001:2015 zertifiziert.

Auch das neue Jahr wollen wir nutzen, um möglichst viele Personen für die Themen Datenschutz und Informationssicherheit begeistern zu können, wichtige Anforderungen zu erläutern und praxistaugliche Umsetzungsmöglichkeiten abzubilden. Da wir uns insbesondere im Rahmen der datenschutzrechtlichen Beratung oft mit Irrtümern und Fehlvorstellungen konfrontiert sehen, wollen wir in unserem neuen Format, der Datenschutzsprechstunde, regelmäßig für alle Interessierten eine Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion bieten. Den ersten Termin  unserer Online-Sprechstunde erfahren Sie bereits in den nächsten Tagen auf unserer Internetseite www.dids.de. Dort erhalten Sie dann auch die Möglichkeit zur Anmeldung sowie weiterführende Hinweise.

Auch darüber hinaus haben wir für Sie einige weitere Überraschungen vorbereitet, welche wir Ihnen nach und nach im Laufe des Jahres vorstellen wollen oder welche Ihnen hier in unserem Blog begegnen werden. Seien Sie gespannt! In diesem Sinne: Starten Sie gut in das neue Jahr und bleiben Sie stets neugierig – insbesondere natürlich in Bezug auf die Themen Datenschutz und Informationssicherheit!

Über den Autor: Max Just, LL.M. ist Wirtschaftsjurist und als externer Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter beim DID Dresdner Institut für Datenschutz tätig. Neben diversen öffentlichen Stellen berät er ebenfalls verschiedene IT- und mittelständische Unternehmen. Für Anregungen und Reaktionen zu diesem Beitrag können Sie den Autor gern per E-Mail kontaktieren.